Für USA-Besucher stellt sich die Frage, benötige ich ein Besuchervisum, das ESTA, oder ein richtiges Visum? Wir möchten hier kurz auf diese Frage eingehen und erläutern, wer welche Einreisegenehmigung braucht.
Wer für einen Studentenaustausch, ein Praktikum oder für ein Benefizkonzert in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, kann dies nicht im Rahmen des Besuchervisums (ESTA) tun. Auch wenn man in den USA keinerlei Gehalt für sein Praktikum oder das Konzert beziehen würde, kann man diesen „Tätigkeiten“ nicht im Rahmen eines Touristenvisums nachgehen. Wer von den US-Grenzbeamten dabei erwischt wird, die Grenzen des Touristenvisums auszuloten, kann ernsthafte Schwierigkeiten bekommen und wird sehr schnell im Flieger zurück nach Deutschland sitzen.
Die ESTA-Bewilligung ist eine Reisebewilligung, die von den US-Behörden von jedem EU-Tourist vor dem Reiseantritt verlangt wird. Wessen ESTA-Antrag nicht angenommen wird, kommt am Abflughafen erst gar nicht in das Flugzeug. Diese Reisebewilligung wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 eingeführt und gilt noch heute. Wer über einen gültigen ESTA-Antrag verfügt, kann damit zwei Jahre lang bis zu 90 Tage am Stück in die USA einreisen. Viele Praktikanten und Studenten, die ein Auslandssemester in den USA absolvieren denken fälschlicher weise dies im Rahmen des ESTA-Antrags tun zu können, da ihr Aufenthalt die maximale Dauer von 90 Tagen nicht übersteigt. Da ESTA aber nur in bestimmten Fällen, nämlich als Tourist oder Geschäftsreisender, in Anspruch genommen werden kann, muss man in allen anderen Fällen ein passendes Visum bei der US-Botschaft beantragen.
Hier haben wir eine Infografik gefunden, die aufzeigt, was im Rahmen von ESTA möglich ist und wann man sich besser um ein Visum kümmern sollte: