Wer in den Urlaub fährt und seinen geliebten Vierbeiner mitnehmen möchte, sollte bei Reisen ins Ausland über einige Vorschriften Bescheid wissen und sich rechtzeitig um die notwendigen Formalitäten kümmern, um nicht vor Reiseantritt in Hektik auszubrechen. Insbesondere für Urlaube außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten müssen Reisende Einreisebestimmungen für Haustiere einhalten. Eine Neuregelung sieht mittlerweile vor, dass für einen Urlaub mit dem Vierbeiner innerhalb der EU ein einheitlicher Tierausweis genügt. Dieser ist in einem kleinen Chip enthalten, der alle relevanten Daten enthält. Mit diesem Einheitsausweis entfällt neuerdings die Tollwutimpfung, sofern die Reise in ein tollwutfreies Gebiet führt. Damit sparen Urlauber viel Zeit und Kosten, denn der bürokratische Aufwand wird dadurch erheblich verringert. Strenge Vorschriften gelten bei Einreisen in die Schweiz und nach Liechtenstein – hier ist der EU-Heimtierausweis und die Tollwutimpfung nach wie vor Vorschrift.
Reisen mit Haustieren innerhalb von EU-Staaten

Da fühlt sich jemand wohl.
Damit die Einreise in das Urlaubsland reibungslos vonstatten geht, gehört der EU-Heimtierausweis also mit ins Reisegepäck. Er enthält die vom Tierarzt bescheinigten Impfungen, die das Haustier bisher bekommen hat. In Finnland, Großbritannien und auf den Inseln Irland und Malta gelten zusätzliche Bestimmungen – für die Einreise dorthin müssen die Haustiere auch entwurmt sein. In Norwegen wurde die Regelung bei Befall durch Fuchsbandwürmer neu geregelt: Hier gilt nun, dass bei Hunden die Behandlung nicht älter als fünf Tage vor der Einreise sein darf. Der Beleg muss dazu aus dem EU-Heimtierausweis ersichtlich sein. Um nicht in Verdacht zu geraten, Tierhandel zu betreiben, dürfen Haustierbesitzer ihre Welpen nicht zu Sportveranstaltungen oder Ausstellungen, die während des Auslandsurlaubes stattfinden, mitnehmen.
Haustierfreundliche Unterkünfte für einen entspannten Urlaub mit dem Vierbeiner
Ob innerhalb von Deutschland, Europa und vielen anderen, beliebten Urlaubsländern – für Haustierbesitzer gibt es eine vielfältige Auswahl an Ferienunterkünften, in denen Haustiere willkommen sind. An speziell ausgewiesenen Hundestränden können sich die Vierbeiner unbeschwert austoben – oft gilt nicht einmal Leinenzwang. Ferienhäuser mit Garten bieten schon in der Unterkunft genügend Platz zum Toben, während sich ihre Besitzer entspannen können.