Bei jeder Reise ins Ausland, egal ob aus beruflichen Gründen oder bei einem Urlaub, sollte unbedingt auf eine ausreichende Reiseversicherung in Form einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung geachtet werden. Dabei können eben diese Reiseversicherungen in vielen Fällen vor erheblichen finanziellen Einbußen schützen.
Oft werden Reisen schon lange Zeit im Voraus gebucht, so dass in vielen Fällen das Risiko eines doch nicht möglichen Antritts der Reise groß ist. Deshalb weisen die meisten Veranstalter ohnehin auf den Sinn und Zweck einer solchen Reiserücktrittsersicherung hin. Schließlich schützt diese dann in vielen Fällen vor den Kosten einer Stornierung nach der Rücktrittsfrist.
Die Auslandskrankenversicherung, die oftmals auch als Reisekrankenversicherung bezeichnet wird, dient dagegen nicht dem Schutz vor den Folgen einer Erkrankung vor dem Antritt der Reise, sondern sie soll vor finanziellen Verlusten bei einer Erkrankung am Urlaubsort schützen. Das heißt, dass möglicherweise anfallende Kosten für medizinische Behandlungen, Klinikaufenthalte oder auch Medikamente vollständig oder zumindest anteilmäßig – je nach den abgeschlossenen vertraglichen Bestimmungen – erstattet werden. Dabei kann die Reisekrankenversicherung, wie eine inländisch leistende private Krankenversicherung ebenfalls, mit unterschiedlichen Schwerpunkten abgeschlossen werden. Um die richtige Lösung für die persönlichen Risiken zu finden, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem versierten Versicherungsfachmann oder einer versierten Versicherungsfachfrau.
Während die Reiserücktrittsversicherung fallweise für den betreffenden Urlaub abgeschlossen wird, kann die Auslandskrankenversicherung als regulärer Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen dauerhaft abgeschlossen werden und steht dann natürlich auch bei jeder Reise erneut zur Verfügung. An den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte dagegen bei jeder Buchung erneut gedacht werden.
Dabei sind die beiden Versicherungen in vielen Fällen auch als Kombipaket erhältlich, wobei dann natürlich auch die Reiserücktrittsversicherung dauerhaft bestehen bleiben kann. Solche Regelungen und Verträge eignen sich vor allem bei Personen, die aus privaten oder beruflichen Gründen regelmäßig längere Reisen unternehmen. Eine entsprechende Beratung erhält man bei jedem soliden Reisebüro oder aber bei dem Versicherungsunternehmen des eigenen Vertrauens.